Richtlinien für Busreservierung

Benützer

Alle Fachwarte und Betreuer in Ausübung ihrer Vereinstätigkeit.

Hüttenwarte: für Transportzwecke für den Verein.

Vereinsmitglieder, andere Sportunion-Vereine und Ohlsdorfer Vereine für Sportzwecke.

Termine/Prioritätenliste

  1. Jugendarbeit: für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre (alle Sektionen: 1. Meisterschaft, 2. Training, 3. Sportausübung nach Anmeldungs-Eingang);
  2. Meisterschaftstermine (lt. Terminplan, Vergabe erfolgt nach Anmeldungs-Eingang);
  3. Hüttenwarte und Fachwarte (für Vereinsarbeitszwecke);
  4. Sportausübung lt. Ausschreibungen (allgemeine Aktivitäten und Veranstaltungen der Sportunion Ohlsdorf);
  5. Private Nutzung: (I. Mitglieder; II. andere Sportunion-Vereine und Ohlsdorfer Vereine nur für sportliche Nutzung – Bus wird für keinen Gütertransport vergeben!!).

            Wenn der Bus frei ist, ist auch kurzfristige Vergabe möglich!

Wo darf der Bus benutzt werden?

Innerhalb ganz Österreichs und innerhalb der EU und in solchen Ländern, die ein entsprechendes Abkommen mit der EU haben.

Dauer der Benutzung?

wie mit Hr. Retschitzegger Josef verbindlich vereinbart (abhängig von der Dauer einer Veranstaltung, maximal jedoch 14 Tage).

Reservierung

Bei Bedarf lt. Terminen von Meisterschaften und Ausschreibungen erfolgt Vorreservierung lt. Sportunion-Jahresprogramm (Wintertermine werden bei Turnratsitzung im November und Sommertermine bei Sitzung im April von den Fachwarten bekanntgegeben). Alle Fachwarte sind angehalten, ein verbindliches Jahresprogramm auszuarbeiten!

Ist der Bus nicht nach den Vorgaben der Prioritätenliste reserviert, so ist er mindestens drei Tage vor dem geplanten Termin zu reservieren.

Kostenfreie Verwendungszwecke

  1. Meisterschafts- u. Trainingszwecke für Jugend;
  2. Für Vereinsarbeitszwecke und für vereinsspezifische Kurs-und Fortbildungszwecke.

Kostenpflichtige Verwendungszwecke

  1. Meisterschaftsbetrieb Erwachsene: Euro 0,20
  2. Sportausübung lt. Ausschreibung: Euro 0,20
  3. Sportausübung für Vereinsmitglieder: Euro 0,30
  4. Sportausübung anderer Sportunion- Vereine bzw. Ohlsdorfer Vereine: Euro 0,5

Alle Kosten sind pro km, abzüglich der Tankkosten!

Selbstbehalt Euro 230.- bei Schadensfällen: Bei Unfällen oder Beschädigungen am Bus durch fahrlässige Selbstverschuldung des Lenkers trifft für Benützer der kostenfreien Regelung der Turnrat die Entscheidung, ob der Selbstbehalt zu zahlen ist.

Bei Unfällen oder Beschädigungen am Bus durch Benützer der kostenpflichtigen Regelung ist der Selbstbehalt in jedem Falle von diesen zu zahlen.

Anmeldung: ausschließlich bei Retschitzegger Josef (+43 699 / 12657691)

Abholung: Schlüssel nach Vereinbarung bei Hr. Retschitzegger, Bus Garage bei Stockschützenbahn.

Rückstellung (innen gereinigt, vollgetankt): Bus in Garage bei Stockschützenbahn, Schlüssel zu Hr. Retschitzegger.

Unbedingt einzuhaltende Richtlinien

  1. Vor jeder Fahrt Lichtanlage (Bremslicht, Scheinwerfer, Blinker) überprüfen!
  2. Vor jeder Fahrt Bus auf evtl. Schäden überprüfen und sofort melden, bzw. ins Fahrtenbuch eintragen!
  3. Unfälle und Beschädigungen während der Benützung sofort nach Ankunft melden!
  4. Strafen wegen Nichteinhaltung der STVG sind vom Benützer selbst zu tragen (Radar- oder BH-Strafen werden vom Fahrer eingefordert)!
  5. Bus wird in gereinigtem und vollgetanktem Zustand, mit exakt ausgefülltem Fahrtenbuch zurückgebracht!
  6. Gültiger Führerschein wird bei Abholung vorgezeigt!